Allgemeine rechtliche Hinweise

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich als Ernährungstrainerin und nicht als Ernährungsberaterin tätig bin.

Ernährungstrainer tragen dazu bei, Menschen auf ihrem Weg zur Schaffung eines neuen Ernährungsbewusstseins – auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse – durch Informationsweitergabe zu bestärken und über eine gesunde Lebensweise zu unterrichten.

Dabei gehen Ernährungstrainer im Unterricht auch auf allgemeine Gewohnheiten bzw. Problemfelder (auch durch Beantwortung von Fragen) ein, sodass der/die Interessierte seine Ernährung aus eigener Entscheidung individuell auf Basis der gegebenen allgemeinen Informationen gestalten und mit Aussicht auf kontinuierliche Verbesserung umstellen kann.

Im Einzelnen übe ich folgende Tätigkeiten aus:

  • die Auswahl von Nahrungsmittellieferanten;
  • den Einkauf und die Auswahl von Nahrungsmitteln;
  • die Zubereitung von Speisen (etwa Vollwertkost) nach einem von dritter Seite erstellten Ernährungs- oder Diätplan;
  • die Variation von Speisen im Rahmen des von dritter Seite erstellten Ernährungs- oder Diätplans;
  • die Ausarbeitung individueller Rezepte;
  • die Führung eines Haushaltsbuches;
  • das Zählen von Kalorien;
  • die Führung einer Kalorien- oder Gewichtstabelle;
  • das Ausmessen von Körpermaßen;
  • die Buchführung darüber oder das Führen eines Ernährungsprotokolls.

Individuelle Ernährungsberatung ist nach der aktuellen Rechtslage den Ernährungswissenschaftern und Lebensmittelchemikern nach der Gewerbeordnung vorbehalten.